
Wir beraten in erster Linie Netzbetreiber und andere Energieversorgungsunternehmen, aber auch deren Kunden in allen energierechtlichen Fragen.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet dabei die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Liberalisierung nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz, insbesondere unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten. Hierzu zählen vor allem Fragen der Netznutzung im Strom- und Gasbereich, aber auch der Gestaltung von Energielieferungsverträgen sowie der Übertragung von Versorgungsanlagen nach Auslaufen von Konzessionsverträgen.
Einen anderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Recht der Stromeinspeisung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Außerdem sind wir in Fragen des Tarifrechts, der Nutzungsrechte an Grundstücken und der Geltendmachung von Rechnungen für Energielieferungen tätig.
Wir bieten darüber hinaus eine umfassende Betreuung von Energieversorgungsunternehmen auch in nicht speziell energierechtlichen Fragen an. Zu nennen sind hier in erster Linie das öffentliche Recht, wo wir insbesondere über umfassende Erfahrungen im Vergaberecht verfügen. Über unsere Abteilungen Bau & Immobilien sowie Corporate können wir aber auch in bau- und grundstücksrechtlichen sowie in gesellschaftlichen Fragen kompetent beraten.
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Das Team
Hamburg
RA Dr. Olaf Schulz-Gardyan LL.M. RA Dr. Corinna Meyer RA Martin Stangl
Beispielleistungen
Abwehr einer Klage auf Herausgabe eines örtlichen Versorgungsnetzes.
Zahlreiche Verfahren zu Netznutzungsfragen, insbesondere im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren.
Gutachterliche Stellungnahmen für Energieversorgungs- unternehmen und deren Kunden zu verschiedenen Rechtsfragen (u.a. Zulässigkeit von Einkaufskooperationen, Wirksamkeit von Energielieferungsverträgen, Struktur des KWKG, Begriff der allgemeinen Versorgung nach dem EnWG 1998).
Zahlreiche gerichtliche Verfahren zur Einspeisevergütung nach dem KWKG und dem EEG.
Zahlreiche Klagen zur Geltendmachung von Stromrechnungen.
Erstellung von Verträgen zum Verkauf und zur Verpachtung von Versorgungsanlagen.
Verhandlung eines Gaslieferungsvertrages.
Erstellung und Verhandlung eines Kaufvertrages über Fernwärmeversorgungsanlagen und eines Gestattungsvertrages.
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